Treppenmaße
Treppenmaße, Treppen- Abmessungen, Treppen- Hauptmaße, Stiegenmaße, Schrittmaße, Treppen- Dimensionen
Als Treppenmaße werden die Steigung, der Auftritt und die Laufbreite bezeichnet. Unter Treppenmaße versteht man in erster Linie die wichtigsten Maße einer Treppe, welche das Schrittmaß und den Treppenraum bestimmen, und erst in zweiter Linie alle weiteren entweder aus gesetzlichen Gründen erforderlichen oder seitens der Bauherrschaft erwünschten Maße. Die baurechtlich festgelegten Maße von Treppen in Wohngebäuden sind in der DIN 18065, der ÖNORM B 5371 und (nur Geländer betreffend) in der SIA 358 enthalten, die Landesbauordnungen enthalten darüber hinaus weitere Festlegungen, ebenso gibt es insbesondere in Deutschland gesonderte Festlegungen für Treppen in Arbeitsräumen, Versammlungsstätten, in der Industrie usw. Die Normen enthalten, nach unterschiedlichen Gebäudekategorien geordnet, sehr detaillierte Festlegungen zu:
- Steigung (Stufenhöhe)
- Auftritt (Stufenauftritt)
- Schrittmaß als Verhältnis von Steigung zu Auftritt (Steigungsverhältnis)
- (nutzbare) Laufbreite, sowie Mindestmaße und Verziehung gewendelter Stufen
- Podestgröße und –Anordnung
- Treppen- Durchgangshöhe und Lichtraumprofil
- Geländerhöhe
- Ausbildung und Handlauf
- sowie die zulässigen Maßtoleranzen
Alle Maße sind unter den jeweiligen Begriffen näher erläutert, die Verwendung der jeweiligen Norm ist für die professionelle Herstellung von Treppen jedoch unerlässlich; insbesondere ist die Schrittmaßregel anzuwenden.