Nutzbare Treppenlaufbreite
Nutzbare Treppenlaufbreite
Die nutzbare Treppenlaufbreite ist im Unterschied zur Treppenlaufbreite nicht die gesamte Konstruktionsbreite eines Treppenlaufes, sondern die für die Benutzung maßgebliche Breite. In Deutschland wird die nutzbare Laufbreite definiert als „… lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand)… waagerecht gemessen zwischen begrenzenden Oberflächen, Bauteilen und/ oder Handlaufinnenkanten bzw. deren Projektionen“ (DIN 18065 Punkt 4.11 bzw. Bilder A.7 und A.8). Die nutzbare Treppenlaufbreite bedeutet also der Abstand zwischen Wand und Handlauf oder zwischen den Handläufen. Im Fußraum, d. h. seitlich der Wand des Geländers darf die nutzbare Treppenlaufbreite durch Wangen, Leisten usw. bis um insgesamt (für beide Seiten zusammengerechnet) 10 cm eingeengt werden, nachträglich eingebaute Treppenlifte dürfen diese Maße überschreiten.
In Österreich ist nach ÖNORM B 5371 die nutzbare Treppenlaufbreite zwar nicht wörtlich definiert, jedoch in Punkt 6.3 sowie in den Bildern 5a bis 5c sinngemäß ähnlich dargestellt, Einschränkungen im Fußbereich auf 15 cm Höhe und bis zu insgesamt 10 cm sind erlaubt, siehe Bild 5 b. In beiden Staaten sind Mindestmaße je nach Anforderung der Treppe festgelegt, siehe Treppenmaße.