Treppen sind im Brandfall essenzielle Flucht- und Rettungswege. Neben den baurechtlich definierten Maßen wie Laufbreite, Steigung und Durchgangshöhe (gemäß DIN 18065) stellt insbesondere der bauliche Brandschutz hohe Anforderungen an die Konstruktion und das Material.
Als führender Treppenhersteller bietet Treppenmeister zwei geprüfte Holztreppenkonstruktionen, die die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F30-B gemäß DIN 4102-2 erfüllen – zuverlässig, dokumentiert und praxisbewährt.
Zwei geprüfte Konstruktionen – eine auch für den Holzbau geeignet
Die beiden geprüften Treppentypen sind:
• eine Treppenmeister-Systemtreppe
• eine klassische Holzwangentreppe
Die Holzwangentreppe ist auch für Gebäude in Holzbauweise geeignet. Im Massivbau sind beide Konstruktionen, Wangen- und Systemtreppen möglich. Beide Varianten wurden bei der MPA Braunschweig realitätsnahen Brandversuchen unter Last unterzogen. Aufgrund der positiven
Ergebnisse wurden allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) ausgestellt, die Ihnen als sicherer Nachweis im Bauantrag oder in Ausschreibungen zur Verfügung stehen.